Bundestracker

Abstimmungen über eigene Angelegenheiten

Namentliche Abstimmungen, in denen der Bundestag über seine eigenen Ressourcen entschieden hat: Parteienfinanzierung, politische Stiftungen und das Wahlrecht, das über die Mandate selbst bestimmt.

Diese Sammlung ist redaktionell zusammengestellt. Die Abstimmungen und alle Zahlen stammen unverändert aus den amtlichen Abstimmungslisten des Bundestages — die Auswahl, welche Abstimmung hierher gehört, ist dagegen eine Einordnung dieser Redaktion und kein Merkmal der Quelldaten. Stand: 2026-07.

Gegenposition, die dazugehört: Die Mittel der Fraktionen unterliegen der Prüfung durch den Bundesrechnungshof (§ 53 Abgeordnetengesetz), und die Parteien legen jährliche Rechenschaftsberichte vor, die vom Bundestagspräsidenten geprüft werden. Dass ein Parlament über eigene Ressourcen entscheidet, heißt nicht, dass diese Mittel unkontrolliert bleiben.

Zu den Abgeordnetenentschädigungen („Diäten“) findet sich hier keine Abstimmung, weil es keine gibt: Seit der Reform von 2014 wird die Entschädigung nach § 11 Abgeordnetengesetz jährlich automatisch an den Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes angepasst — ohne Beschluss des Bundestages und damit ohne namentliche Abstimmung.

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